Samenspenderregister SaReg: Gesetz, Ablauf und Bedeutung für die Herkunftssicherheit
Das Samenspenderregister gibt es in Deutschland seit 2018. Es soll Kindern, die mithilfe einer Samenspende gezeugt wurden, das Recht auf Wissen über ihre biologische Herkunft sichern. Das Samenspenderregister speichert personenbezogene Daten von Samenspendern und Empfängerinnen für 110 Jahre — so können Kinder später herausfinden, wer ihr genetischer Vater ist.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verwaltet das Register zentral. Allerdings gilt alles nur für Behandlungen, die nach dem 1. Juli 2018 in Deutschland stattgefunden haben.
Rechtsgrundlagen des Samenspenderregisters
Das Samenspenderregistergesetz (SaRegG) legt seit Juli 2018 die rechtliche Basis für die Herkunftssicherheit bei Samenspenden fest. Es regelt die Dokumentationspflichten, den Datenschutz und Auskunftsrechte für alle Beteiligten.
Wichtige Eckpunkte des Gesetzes:
- Jeder Samenspender muss bei ärztlicher Behandlung registriert werden
- Das BfArM speichert die Daten zentral
- Kinder dürfen ab 16 Jahren Auskunft verlangen
- Spender müssen keine Vaterschaftsansprüche fürchten
Pflichten der Samenbanken und Ärzte
Ärzte und Samenbanken melden alle durchgeführten Behandlungen an das Samenspenderregister. Die Meldepflicht umfasst personenbezogene Daten von Spendern und Empfängerinnen — Identitätsdaten des Spenders, persönliche Daten der Empfängerin, Datum und Ergebnis der Behandlung. Wer die Meldepflicht verletzt, muss mit Bußgeldern rechnen. Samenbanken dokumentieren zusätzlich medizinische Untersuchungen und Beratungsgespräche.
Datenschutz und Auskunftsrechte
Das Samenspenderregister speichert sensible Daten unter strengen Datenschutzauflagen. Kinder können ab 16 Jahren ihr Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung wahrnehmen. Gesetzliche Vertreter können den Antrag für Minderjährige stellen. Die Auskunft kommt schriftlich und enthält alle verfügbaren Angaben zum biologischen Vater. Spender erfahren nichts über Empfängerinnen oder Kinder.

Ablauf der Registrierung und Datenverwaltung
Das Samenspenderregister speichert personenbezogene Daten für 110 Jahre. Ärzte erfassen die Daten automatisch, während Kinder später gezielt Infos zu ihrer biologischen Herkunft beantragen können.
Erfasste Spenderdaten
Die im Samenspenderregister gespeicherten Daten umfassen:
- Persönliche Angaben: Name, Geburtsdatum, Adresse
- Körperliche Merkmale: Größe, Gewicht, Augen- und Haarfarbe
- Medizinische Infos: Gesundheitsdaten und Untersuchungsergebnisse
Samenspender bekommen eine Nachricht, sobald ihre Daten gespeichert wurden. Das zentrale Register enthält nur Daten über künstliche Befruchtungen ab dem 1. Juli 2018 — frühere Behandlungen bleiben außen vor.
Zugriffsverfahren für betroffene Kinder
Antragsverfahren:
- Schriftlicher Antrag beim BfArM
- Nachweis der Berechtigung (Geburtsurkunde, Personalausweis)
- Prüfung der Unterlagen
- Erteilung der Auskunft
Die Auskunft läuft kostenlos und vertraulich ab. Die Identität des Kindes bleibt dem Spender verborgen, es sei denn, beide wollen ausdrücklich Kontakt aufnehmen. Vier Wochen vor der Auskunft informiert das BfArM den Samenspender.

Bedeutung des Samenspenderregisters für Betroffene
Das Samenspenderregister sorgt für rechtliche Klarheit bei Kindern aus Samenspenden. Anonyme Samenspenden sind in Deutschland nicht erlaubt — jeder Spender muss seine Identität offenlegen. Das schützt das Recht der Kinder auf Wissen über ihre Herkunft.
Psychosoziale Aspekte für Kinder und Familien
Die eigene Herkunft zu kennen, spielt für die Identitätsentwicklung eine große Rolle. Familien profitieren von der Rechtssicherheit des Registers — Eltern können ihren Kindern ehrlich erzählen, wie sie entstanden sind, ohne Angst zu haben, dass wichtige Infos verloren gehen. Professionelle Beratung vor und nach der Auskunft hilft allen Beteiligten, die neuen Informationen zu verarbeiten.
Langfristige Datensicherung
Die 110-jährige Speicherung im Samenspenderregister ermöglicht den Datenzugang über viele Generationen. Die zentrale Speicherung beim Bund verhindert, dass Daten durch Praxisschließungen oder das Aus von Samenbanken verloren gehen — früher sind viele Infos einfach verschwunden oder wurden nie richtig festgehalten.
Wer seinen Kinderwunsch auf alternativem Weg erfüllen möchte, findet auf Co-Eltern.de umfassende Informationen zur Co-Elternschaft. Lesen Sie mehr in unserem Artikel über nicht anonyme Samenspende und Unterhaltsrisiken.
FAQ: Häufige Fragen zum Samenspenderregister
Ab wann darf ein Kind Auskunft aus dem Samenspenderregister beantragen?
Kinder dürfen ab dem 16. Lebensjahr selbst einen Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellen. Jüngere Kinder können das Recht über ihre gesetzlichen Vertreter — also die Eltern — ausüben. Der Antrag muss schriftlich erfolgen und wird durch eine Ausweiskopie sowie die Geburtsurkunde belegt. Die Auskunft ist kostenlos und vertraulich.
Welche Daten speichert das Samenspenderregister über den biologischen Vater?
Das Samenspenderregister enthält alle Angaben, die zur Identifikation des biologischen Vaters notwendig sind: Name, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit sowie die damalige Wohnanschrift des Spenders. Zusätzlich werden körperliche Merkmale wie Größe, Gewicht sowie Augen- und Haarfarbe erfasst. Die Daten bleiben 110 Jahre lang gespeichert.
Gilt das Samenspenderregister auch für ältere Samenspenden vor 2018?
Nein. Das Samenspenderregister gilt ausschließlich für ärztlich unterstützte künstliche Befruchtungen, die nach dem 1. Juli 2018 in Deutschland durchgeführt wurden. Kinder, die aus Samenspenden vor diesem Datum entstanden sind, haben keinen Zugang zum zentralen Register. Für ältere Fälle gibt es keine einheitliche Lösung — die Datenlage ist oft lückenhaft oder die Unterlagen wurden nicht mehr aufbewahrt.
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