Fortpflanzung und Medizin: Was die Medizin kann und was sie darf
Die Medizin kann einiges. Mit ihrer Hilfe können Frauen ein nicht leibliches Kind austragen. Ein Embryo der In-vitro-Fertilisation kann vor Einpflanzung auf Erbkrankheiten untersucht werden. Bei Fruchtbarkeitsstörungen ist eine künstliche Befruchtung schon lange möglich. Nicht alles ist erlaubt. In Österreich treten ab April 2015 neue, liberale Gesetze in Kraft. Die Medizin darf bald mehr nachhelfen.
Samenspende, Eizellen spende und IVF: mehr Hilfe für Wunscheltern
In Österreich dürfen jetzt lesbische Paare eine Samenspende erhalten. Das erlauben die neuen Gesetze ab April 2015. In einer eingetragenen Partnerschaft müssen sie nicht sein. Bisher war es nur heterosexuellen Paaren erlaubt, eine Samenspende einer Samenbank zu beantragen. Auch die Eizellen spenden ist jetzt erlaubt. Vor den Änderungen war sie verboten. In Deutschland ist sie es noch. Die Eizellspenderin muss unter 30 Jahren alt sein, die Empfängerin der Eizelle unter 45. Gesetzlich ist festgelegt, dass das Kind der Eizellen spende, mit 14 Jahren das Recht hat zu erfahren, wer die biologische Mutter ist. Anspruch auf Unterhalt hat das Kind von der Spenderin nicht.
Bei der In-vitro-Fertilisation (IVF) galten bisher strenge Regeln. Diese wurden gelockert: Bei der IVF dürfen jetzt Samen aus einer Samenspende verwendet werden. Unter strengen Auflagen ist auch die Präimplantationsdiagnostik (PID) möglich. Diese war aus moralischen Gründen bisher grundsätzlich verboten. Bei der PID wird die befruchtete Eizelle der In-vitro-Fertilisation vor der Einsetzung auf Erbkrankheiten untersucht. Nach drei erfolglosen IVF-Versuchen oder aufgrund genetischer Risiken darf diese Diagnostik erfolgen.
Moderne Familien, moderne Gesetze
Verschiedene Familienmodelle und neue Möglichkeiten in der Medizin erfordern klare, gesetzliche Regelungen. Mit dem Entwurf der neuen Gesetze hat Österreich einen ersten Schritt Richtung Gleichberechtigung lesbischer Paare und der Modernisierung veralteter Gesetze getan. Unangetastet bleiben Gesetzesentwürfe für alleinstehende Frauen mit Kinderwunsch und die Leihmutterschaft. Diese bleibt in Österreich und vielen anderen europäischen Ländern weiterhin verboten.
Unterschiedliche Gesetze in verschiedenen europäischen Ländern führen immer wieder zu Unklarheiten bei jungen Familien. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Gesetze in den kommenden Jahren noch ändern werden. Wir hoffen auf verantwortungsvolle Entscheidungen zur Gleichberechtigung verschiedener Familienmodelle und zum Wohle junger Familien und deren Kindern.
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