Unterhalt fürs Kind / Betreuungsunterhalt für die Mutter

    by FRA      .      11. Mär 2019

    Hallo zusammen,

    mich würde interessieren, welcher monatlicher Unterhalt für das Kind üblich ist. Wird im Regelfall nach der Düsseldorfer Tabelle gezahlt?

    Erhalten die Mütter das gesetzliche Betreuungsgeld vom Vater?

    Wenn die Mutter vorher sehr gut verdient hat und der Vater auch ein hohes Einkommen hat, können das schnell 3000 € im Monat sein. Zumindest die ersten 36 Monate, wobei in den ersten zwölf Monaten das Elterngeld, Kindergeld, bayrisches Familiengeld angerechnet wird.

    Sind individuelle, vertraglichen Abweichungen vom der gesetzlichen Regelung zulässig

    1 Beitrag Antworten

    Hallo zusammen,

    mich würde interessieren, welcher monatlicher Unterhalt für das Kind üblich ist. Wird im Regelfall nach der Düsseldorfer Tabelle gezahlt?

    Erhalten die Mütter das gesetzliche Betreuungsgeld vom Vater?

    Wenn die Mutter vorher sehr gut verdient hat und der Vater auch ein hohes Einkommen hat, können das schnell 3000 € im Monat sein. Zumindest die ersten 36 Monate, wobei in den ersten zwölf Monaten das Elterngeld, Kindergeld, bayrisches Familiengeld angerechnet wird.

    Sind individuelle, vertraglichen Abweichungen vom der gesetzlichen Regelung zulässig

    Also ich zahle Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle und keinen Betreuungsunterhalt.
    Rechtlich denke ich mal ist es so:
    Wenn man nicht "nur" Samenspender nach dem neuen Samenspender Gesetz ist, dann hat das Kind einen Unterhaltsanspruch. Den kann man auch nicht durch einen Vertrag mit der Mutter ausschließen, weil es ja eigentlich ein Anspruch des Kindes ist. Aber die Mutter kann den Vater davon durch Vertrag freistellen, das bedeutet quasi sie übernimmt die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind. Da sie somit Zahlungsleistende und Empfängerin in einer Person ist (zumindest bis zum 18. Geburtstag des Kindes) bedeutet das konkret es fließt kein Kindesunterhalt.
    Bzgl. Betreuungsunterhalt denke ich schon, dass man das vertraglich ausschließen kann. Stellt sich dann die Frage, ob sowas wegen Sittenwidrigkeit ungültig wäre. Da Co-Elternschaft ja eher neu ist, denke ich mal dazu gibt es noch kein Urteil, schon gar nicht letztinstanzlich. Ich denke nicht, dass die Sittenwidrigkeit hier zwingend genauso beurteilt wird, wie wenn man es z.B. in einem Ehevertrag ausschließt, weil die Ausgangslage ja eine ganz andere ist.


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    Dank Co-Elternschaft Eltern werden

    Die traditionelle Familie (zwei Elternteile, die gemeinsam ihre Kinder großziehen) ist nicht mehr das einzige Familienmodell in Deutschland und Europa. Immer mehr neue Eltern gestalten ihre Familie anders als frühere Generationen. Familien mit nur einem Elternteil, gleichgeschlechtliche und Patchwork-Familien sind integraler Bestandteil unserer Gesellschaft.
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