Manche spenden Geld, andere Blut, wiederum andere spenden ihre Gene: Samenspender begeben sich in Deutschland in eine rechtliche Grauzone. Sie haben kein Anrecht auf Anonymität und könnten theoretisch auf Unterhalt verklagt werden. Warum also Samen spenden?

Geld oder Helfen: Warum Samenspender werden?

Samenspender nennen häufig drei Hauptgründe, warum sie ihren Samen spenden. Ein Grund ist die finanzielle Aufwandsentschädigung. Diese beträgt pro Spende etwa 80 Euro. Reich wird der Spender mit dieser Aufwandsentschädigung nicht. Die Anzahl und Häufigkeit der Spenden sind begrenzt und eingehende Gesundheitschecks vor der Spende entscheiden, wer spenden darf und wer nicht. Eine Bewerbung mit Lebenslauf und viele Fragen zur eigen Gesundheit müssen vor der Spende beantwortet werden.

 

Porträt eines sexy Mannes

 

Ein zweiter Grund ist der Wunsch, die eigenen Gene weiterzugeben. Gerade für Männer, die selbst keine Kinder haben möchten, ist dies eine Möglichkeit dennoch Nachkommen zu zeugen. Auch die Neugierde zu wissen, ob der Spender zeugungsfähig ist, ist ein Motiv. Der dritte Grund ist der Wunsch zu helfen. Manche Spender sehen die Samenspende als eine Spende und möchten weder Geld noch Anerkennung oder Rechte an dem Spenderkind. Sie möchten unfruchtbaren Paaren helfen, ihren Kinderwunsch zu erfüllen.

Unklare Rechtslage verunsichert Samenspender

Leider ist die Rechtslage in Deutschland nicht eindeutig. Samenspender sind in Deutschland nicht anonym. Mit dem 18. Geburtstag darf das Spenderkind erfahren, wer der biologische Vater ist. Viele Samenspender sind dem späteren Kontakt ihrer biologischen Kinder aufgeschlossen, sorgen sich jedoch um eventuelle Unterhaltsansprüche. Durch diese Unklarheiten meiden potenzielle Samenspender die Kliniken. Dabei benötigen gerade Samenbanken eine große Auswahl verschiedener Spenden.

Eine klare Rechtssprechung für Samenspender und Samenempfänger?

Seit dem Urteil des OLG Hamm im Februar 2013 wurden die Rechte der Spenderkinder gestärkt. Sie dürfen die Identität ihres biologischen Vaters erfahren. Dagegen wurden die Rechte der Samenspender geschwächt. So wäre es theoretisch möglich, dass ein Spenderkind die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anfechtet und eine Vaterschaftsfeststellung durch den Samenspender einfordert. Damit könnte das Spenderkind Unterhalt von dem Samenspender einfordern.

Auch alleinstehende Frauen und lesbische Paare werden benachteiligt. Samenspender sind oftmals nicht bereit, ihren Samen an diese Frauen abzugeben, da hier vor der Geburt kein rechtlicher Vater vorhanden ist. Damit steigt das Risiko einer Unterhaltsklage. So bleibt zu hoffen, dass sich die deutsche Rechtslage ausländischen Vorbildern anpasst und bald eine konkrete Regelung für Verantwortung und Unterhaltsfragen bei Samenspendern und Samenempfängern festlegt.