Heutzutage findet sich alles über das Internet, sogar der (biologische) Vater des eigenen Kindes.

Großzügige Samenspender, homosexuelle Paare und single Frauen verhelfen sich in Internetforen gegenseitig zum Babyglück. Es scheint so einfach zu sein, ohne Mann ein Kind zu bekommen. Doch Samenspender und zukünftige Eltern sollten sich über die Rechten und Pflichten einer Schwangerschaft im Klaren sein. Nicht selten führen Uneinigkeiten um die Vaterschaft zu kräftezehrenden Rechtsstreits.

 

Mann händchenhaltend Behälter Samenspender

 

Ein Kind ohne Vater: Anonyme Samenspende in Deutschland?

Es gibt Gründe, warum ein Paar keinen Kontakt zum Samenspender wünscht. Einige Paare oder single Frauen möchten den Spender nicht kennenlernen. Geht das rechtlich gesehen überhaupt? Tatsächlich ist die anonyme Samenspende in Deutschland nicht möglich. Nach deutschem Gesetz hat das Kind ab dem 18. Lebensjahr das Recht darauf zu erfahren, wer der leibliche Vater ist. Doch mit der Kenntnis um den leiblichen Vater ergeben sich bei der Samenspende gewisse Risiken: Was ist, wenn die Mutter des Kindes plötzlich Unterhalt vom Spender fordert? Was ist, wenn der biologische Vater Kontakt mit dem Kind möchte oder die Vaterschaft anfechtet?

Unterhalt, Umgangs- und Auskunftsrecht: Die Rechte und Pflichten biologischer Eltern

In den letzten Jahren musste sich das Familienrecht an moderne Familienformen anpassen. Das traditionelle Bild von Vater, Mutter und Kind wird durch Patchworkfamilien und Regenbogenfamilien durcheinandergebracht. Im jüngsten Rechtsstreit einer Samenspende kam es zu erheblichen Problemen: Der Samenspender, die Mutter und ihre Lebensgefährtin hatten vereinbart, dass kein weiterer Kontakt mit dem biologischen Vater gewünscht würde und er einer Stiefkindadoption durch die Lebensgefährtin zustimme. Nach der Geburt der Tochter im November 2012 forderte der Mann Auskünfte über seine Tochter ein und lehnte eine Stiefkindadoption ab.

In diesem Rechtsstreit entschied das OLG Hamm, dass die Mutter Auskünfte über das Kind erteilen und den Samenspender als biologischen Vater akzeptieren müsse. Ein Umgangsrecht wurde nicht erteilt. In einem anderen Fall wollte ein lesbisches Paar einen Mann aus dem Bekanntenkreis als den gesetzlichen Vater ihres Kindes eintragen lassen. Der Samenspender hatte inzwischen jedoch Vatergefühle entwickelt und focht die Vaterschaft mit Erfolg an. Risiken bestehen also auf beiden Seiten: Für eine junge Familie besteht die Gefahr, dass der biologische Vater von seinem Umgangs- oder Auskunftsrecht gebraucht macht. Für den Samenspender besteht das Risiko des Unterhaltsanspruchs.

Samenspende ist Vertrauenssache

Bei der Gründung einer Familie durch eine Samenspende gibt es Fallen und Tücken, vor denen Du Dich höchstens mit einer Rechtsschutzversicherung schützen kannst. Doch trotz der Risiken ist die Entscheidung für ein Kind etwas Schönes. Egal in welcher Konstellation Du, das Abenteuer wagen möchtest: Liebe und Vertrauen spielt auch bei der Zeugung durch die Samenspende eine große Rolle. Am besten ist es, wenn sich alle Beteiligten vertrauen können und bei Uneinigkeiten kompromissbereit aufeinander zugehen. Auch bei der Suche nach einem Samenspender gilt: Nimm Dir Zeit für die Suche nach „dem Richtigen“.