Leihmutterschaft – in Deutschland verboten, im Ausland ein Milliardengeschäft. So wenden sich Frauen, die aus medizinischen Gründen selbst keine Kinder austragen können, an eine Leihmutter im Ausland. Das Vorhaben ist für Eltern und Kinder jedoch nicht ungefährlich und die rechtliche Situation ist eine undurchschaubare Grauzone. Wem „gehört“ das Kind?

Eine Leihmutter aus den USA, der Ukraine oder Indien: Babyglück gegen Bezahlung

Im Internet findet sich alles, auch eine kommerzielle Leihmutter. Diese trägt das Baby fremder Eltern aus. Häufig werden Ei und Samenzelle der Auftraggeber In-Vitro befruchtet und dann der Leihmutter eingesetzt. Damit werden die Wunscheltern auch zu den leiblichen Eltern des Kindes – nur, dass das Kind im Bauch einer anderen Frau heranwächst. Gegen Bezahlung natürlich.

 

schwangere Frau mit den Händen auf dem Bauch

 

Über 75.000 Euro kostet ein Baby aus dem Bauch einer amerikanischen Leihmutter. Bei einer indischen Leihmutter sind es nur knapp 20.000 Euro. Ein wenig seltsam mutet diese Vorgehensweise ja schon an: ein Baby gegen Bezahlung? Klingt nach Menschenhandel – und ist aus diesen Gründen auch in Deutschland verboten.

Keine Rechte für deutsche Eltern von ausländischen Leihmüttern

Leihmutterschaft gilt in Deutschland als sittenwidrig. Damit sind auch alle Verträge, die in Verbindung mit der Leihmutterschaft im Ausland geschlossen werden, nichtig. Und hier beginnen auch die Probleme für die leiblichen Eltern von ausländischen Leihmüttern: Auch als biologische Eltern werden sie in Deutschland nicht als gesetzliche Eltern des Kindes anerkannt. Das Kind wird als „kinderlos“ eingetragen, die Rechtslage ist unklar. Zu wem gehört das Kind? Welche Nationalität hat das Kind?

Eine deutsche Familie musste zwei Jahre mit ihren Zwillingen in Indien ausharren, bis ihnen die nötigen Dokumente zur Ausreise gewährt wurden. Vielen australischen Paaren und thailändischen Leihmüttern könnte es bald ähnlich ergehen. Eine neue Gesetzesänderung in Thailand erlaubt es den Eltern und ihren Babys nicht mehr auszureisen. Andere Kinder, die im Ausland durch eine Leihmutter geboren werden, haben im Inland große Probleme einen deutschen Pass zu erhalten. Selbst die leiblichen Eltern erhalten nicht das Sorgerecht für ihre Kinder.

Leihmutterschaft überdenken: Was passiert mit Leihmutterkindern?

Doch egal wie ich, du und der deutsche Staat über die Leihmutterschaft denken mögen: Fakt ist, dass jährlich bereits einige Tausende Kinder durch eine Leihmutter das Licht der Welt erblicken. Diese absoluten Wunschkinder möchten, wie andere Kinder auch, ohne Angst bei ihren Eltern aufwachsen. Diese Kinder leben bereits in ganz normalen Familien und können vom Staat nicht ignoriert werden.

Damit könnte sich auch die Rechtssprechung ändern: Der europäische Menschenrechtsgerichtshof hat nach mehr als einem Jahrzent entschieden, dass die Töchter der französischen Familie Mennesson gesetzlich als ihre Kinder anerkannt werden müssen. Hier wurde im Interesse der Kinder entschieden und ein Schadensersatz in höhe von 10.000 Euro an die beiden Kinder ausgezahlt.

Einfacher wird es in naher Zukunft dennoch nicht werden. Eine Aufhebung des Leihmutterschaftsverbots in Deutschland ist nicht absehbar. In Indien und Thailand wurden die Kontrollen und Gesetze in Bezug auf Leihmutterschaft verschärft. Auch die Leihmutterschaft mit Frauen aus Entwicklungsländern ist risikobehaftet, sollte sich die Leihmutter nicht an Absprachen halten.

Angesichts dieser Risiken sollten sich Wunscheltern genaustens über die rechtliche Situation und mögliche Konsequenzen einer Leihmutterschaft informieren. Alternativen zum Elternglück sind möglich und oftmals eine bessere Lösung: Adoption und Co-Elternschaft sind zwei Möglichkeiten in Deutschland eine Familie zu gründen.