Ist es ein Schritt in Richtung Gleichstellung? Zum ersten Mal hat der Bundesgerichtshof die Eintragung eines homosexuellen Paares als Eltern ihres Kindes im Geburtenregister angeordnet. Zum Wohle des Kindes entschied das BHG für die Väter. Damit hat das Kind ab dem Tag seiner Geburt zwei Elternteile – zwei Väter eben.

Zwei Männer als Eltern: Wird diese Entscheidung zum Präsidentenfall?

Das Kind der beiden Väter wurde in Kalifornien von einer amerikanischen Leihmutter geboren. Der Spendersamen stammte von einem der beiden deutschen Väter. Die Vereinigten Staaten sind eines der wenigen Länder, in denen die kommerzielle Leihmutterschaft erlaubt ist. Nach der Geburt des Kindes ließen sich die Lebenspartner in Amerika als rechtliche Väter eintragen. Die Leihmutter erhielt damit keine elterlichen Rechten oder Pflichten. So war es von Anfang an vereinbart.

 

Leihmutterschaft mit schwulem Paar

 

Als die Lebenspartner nach Deutschland zurückkehrten, wollten sie sich als rechtliche Eltern des Kindes eintragen lassen. Das Standesamt in Berlin wies den Antrag ab. Denn das deutsche Gesetz unterscheidet sich in Hinblick auf die Leihmutterschaft von den USA erheblich. Die Leihmutterschaft ist in Deutschland und vielen europäischen Ländern verboten. Als Mutter gilt die Person, die das Kind gebärt, selbst wenn im Falle einer Eizelle Spende keinerlei biologische Verwandtschaft besteht.

Das überraschende Urteil des Bundesgerichtshofs: Eine Entscheidung zum Wohle des Kindes

Die Eltern klagten gegen die Entscheidung des Standesamtes. Erfolglos in erster und zweiter Instanz erhielten die beiden Männer vor dem Bundesgerichtshof endlich den erhofften Zuspruch. Die Entscheidung scheint für das konservative Deutschland ungewöhnlich, doch der BGH sprach sich klar gegen die Entscheidung der ersten und zweiten Instanz aus. Die Entscheidung, laut BGH, wurde ausschließlich zum Wohle des Kindes getroffen. Die kalifornische Leihmutter hatte keinerlei Interesse an dem Kind und somit würde ein „hinkendes Verwandtschaftsverhältnis“ entstehen. Dieses würde nur einer Person schaden: dem Kind. Nun müssen beide Lebenspartner als rechtliche Eltern des Kindes im Geburtenregister eingetragen werden.

Ob das Urteil Auswirkungen auf ähnliche Fälle hat, bleibt abzuwarten. In Bezug auf die Leihmutterschaft – welche in Deutschland grundsätzlich verboten ist – wird von Fall zu Fall entschieden. Da sich das kalifornische Gesetz grundlegend vom deutschen Recht unterscheidet, ist die Anerkennung der Elternschaft für homosexuelle Lebenspartner eigentlich nicht möglich. Gleiches gilt für die Anerkennung der Mutterschaft für eine Mutter, welches ihr Kind nicht selbst geboren hat. Mit dem strengen Blick auf das Kindeswohl wurde es in diesem Fall ermöglicht. Wir begrüßen diese Entscheidung und hoffen, dass die Gerichte in Zukunft für das Wohl junger Familien und ihrer Kinder entscheiden werden.