Im Alter von 30-40 Jahren stehen Männer und Frauen in den Startlöchern. Leben schenken, ein Kind großziehen, es aus ganzem Herzen lieben – das sind die Sehnsüchte, die bei allen gleich sind: seien sie alleinstehend oder homosexuell. Für alle, die nicht unter die Definition eines Elternpaars fallen, gibt es die Co-Elternschaft!

Die Co-Elternschaft knapp zusammengefasst

Dank Co-Elternschaft Eltern zu werden, heißt, sich dafür zu entscheiden, allein oder als homosexuelles Paar dank einer dritten Person ein Kind zu bekommen: Diese dritte Person ist der Samenspender oder die Leihmutter. Co-Elternschaft heißt auch, im Voraus festzulegen, wer Einfluss auf das Leben des Kindes hat, das geboren wird: Wer hat das Sorgerecht? Wird der Spender am Leben des Kindes teilhaben? Welchen Status hat der Stiefelternteil?

 

Lesbisches Paar, das sich einen Ultraschall ansieht

 

Wie wird man dank Co-Elternschaft zu Eltern?

Um diese schwierigen Fragen zu beantworten, können Sie eine Kontakt-Website, um Eltern zu werden, besuchen, wie Co-Eltern.de, und dort mit anderen Mitgliedern oder direkt mit den Spendern, die Sie interessieren, ernsthaft über dieses Thema diskutieren.

Die Samenspende und die künstliche Befruchtung sind heterosexuellen Paaren vorbehalten, die aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen können. Wenn man den Samenspender oder die Leihmutter gefunden hat, muss man also in ein Nachbarland, dessen Gesetzgebung vorteilhafter ist, oder man entscheidet sich für die Bechermethode.

Was sagt das Gesetz zur Co-Elternschaft und dem Status des Stiefelternteils?

Die Co-Elternschaft als solches ist nicht anerkannt, denn das soziale und legale Modell steht nur verheirateten heterosexuellen Paaren offen. Für ein lesbisches Paar heißt das, auch wenn Ihre Partnerin dank eines Spenders ein Kind zur Welt bringt, werden Sie nicht als seine Mutter anerkannt und können es auch nicht adoptieren (dies ist verheirateten Paaren vorbehalten), unglaublich, aber wahr!

Um den Status des Stiefelternteils zu schützen, kann man jedoch einen „Vertrag über die Co-Elternschaft“ abschließen, in dem die Rechte und Pflichten der Personen, die an der Erziehung des Kindes beteiligt sind, gegenüber dem Kind festgelegt werden. Dieser Vertrag wird vom Familienrichter amtlich anerkannt und im Streitfall genutzt.

Solange wir also noch darauf warten, dass die Gesetzgebung sich zugunsten der Tausenden von Menschen weiterentwickelt, denen sie das elementarste Recht, das Recht, Kinder zu haben, verweigert, können Sie sich den 54 000 registrierten Nutzern auf Co-Eltern.de anschließen, einer Kontakt-Website, um Eltern zu werden.