Recht auf Samenspende: Steht lesbischen Paaren eine Samenspende zu?
Anfang des Jahres hat der Verfassungsgerichtshof in Wien entschieden: Fortan haben lesbische Paare ein Recht auf eine Samenspende. In Deutschland ist die Samenspende und Insemination von lesbischen Paaren zwar nicht verboten, dennoch werden den Paaren oftmals große Steine in den Weg gelegt.
Verboten ist es nicht, aber …
Lesbische Paare mit Kinderwunsch haben es schwer eine Samenbank zu finden, die bereit ist, Spendersamen abzugeben. Viele Ärzte weigern sich, die Befruchtung bei lesbischen Frauen durchzuführen. Warum? Die Abgabe von Spendersamen an lesbische Frauen und die Befruchtung durch den Gynäkologen sind in Deutschland nicht verboten. Doch Samenspender sowie Ärzte fürchten sich vor rechtlichen Konsequenzen.
Viele Samenspender erlauben die Vergabe Ihrer Spende nur an heterosexuelle Paare. Bei lesbischen Paaren, so befürchten sie, könnten Unterhaltsforderungen geltend gemacht werden. Ebenso könnten die Ärzte, die eine Befruchtung durchführen, als Erzeuger zum Unterhalt verpflichtet werden. Theoretisch. In der Realität werden diese Forderungen in der Regel nicht durchgesetzt. Doch sollte der leiblichen Mutter etwas zustoßen, bevor die Stiefkindadoption der Co-Mutter anerkannt wird, bestehen rechtliche Unsicherheiten.
Alternativen zur Samenspende für lesbische Paare
Einige Samenbanken und Ärzte sind trotz rechtlicher Unsicherheiten bereit lesbische Paare zu behandeln. Diese Samenbanken und Ärzte müssen in Deutschland jedoch eingehend gesucht werden. Je nach Klinik wird vor der Insemination der Abschluss eines Vertrages verlangt, in welchem das Paar auf Unterhaltsansprüche gegenüber dem Samenspender oder der Klinik verzichtet. Einfacher gestaltet sich die Suche nach einer passenden Samenbank im Ausland, da hier liberaler gehandelt wird.
Daneben gibt es die private Samenspende. Das lesbische Paar kann einen Mann aus ihrem Bekanntenkreis oder einen Samenspender im Internet suchen. Die Befruchtung findet mithilfe der Becher Methode im eigenen Zuhause statt. Doch birgt die private Samenspende gesundheitliche- und rechtliche Risiken: Der Samen wird nicht wie in der Samenbank nach sexuell übertragbaren Krankheiten untersucht und der biologische Vater könnte einen Anspruch auf Sorgerecht einklagen.
Die private Samenspende bietet sich an, wenn das lesbische Paar und der Spender eine Co-Elternschaft eingehen möchten. So könnte das Kind neben zwei Müttern auch eine Beziehung zu dem biologischen Vater aufbauen. Für schwule Paare ist diese Vorgehensweise die einzige Möglichkeit ein biologisches Kind aufzuziehen, da Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist.
Die deutsche Rechtssprechung hat zur Gleichberechtigung noch einen langen Weg vor sich. Trotz dieser Nachteile kann der Wunsch einer eigenen Familie in Erfüllung gehen. Ein langer Atem und viel Bürokratie wird nötig sein. Doch der Aufwand wird sich lohnen.
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