Die Voraussetzungen als Samenspender

Porträt eines gutaussehenden Mannes, Samenspenderkonzept

Vielen Menschen ist es nicht möglich, ihren Wunsch nach Kindern auf natürliche Weise nachzukommen. In diesen Situationen ist ein Spendersamen oft die einzige Lösung, um diesem Wunsch nachzukommen. Warum also nicht etwas Gutes tun und andere Menschen durch eine Samenspende glücklich machen?

Bevor man erwägt, Samenspender zu werden, sollte jedoch sehr genau über diesen Schritt nachgedacht werden. Im folgenden Beitrag finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Samenspende und deren Voraussetzungen.

Die Samenspende und deren Hintergründe

In Deutschland ist bereits jedes siebte Ehepaar davon betroffen, auf natürliche Weise keine Kinder zeugen zu können. Der Kinderwunsch vieler Paare bleibt daher unerfüllt und nur durch eine Samenspende besteht die Möglichkeit, diesen Kinderwunsch wahr werden zu lassen. Mit einer Samenspende kann daher der Wunsch vieler Paare erfüllt werden. Entschließt man sich zu einer Samenspende, so sollte einem bewusst sein, dass damit auch ein Verzicht verbunden ist.

Mit einer Samenspende kann es dazu kommen, dass mittels künstlicher Befruchtung Nachkommen gezeugt werden, von deren Identität der Samenspender niemals erfährt. Einige Samenbanken geben jedoch den Samenspendern gerne darüber Auskunft, wie viele Kinder und welches Geschlecht durch die Spende entstanden sind.

Die Beweggründe für eine Samenspende sollten in erster Linie soziale Aspekte beinhalten und nicht finanziell begründet sein. Um eine Samenspende abgeben zu können, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden.

Die Samenspende und deren Voraussetzungen

Jede Samenbank in Deutschland setzt die Gesundheit der Samenspender an die erste Stelle. Es ist daher nachvollziehbar, dass ein Samenspender hohen Anforderungen entsprechen muss. Diese Anforderungen müssen physisch, psychisch und sozial erfüllt werden, um als Samenspender angenommen zu werden.

Eine dieser Anforderungen ist zum Beispiel, dass bei einer Samenspende eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von fruchtbaren Spermien benötigt wird. Gespendete Samen müssen nach einem Test eingefroren und gelagert werden. Danach wird er wieder aufgetaut und einigen sehr wichtigen Tests unterzogen.

Deswegen spielen hier die Faktoren:

  • Gesundheit
  • Erbgut
  • Ernährung
  • Lebensweise
  • die aktuelle Tagesform

eine große Rolle in der Qualität der gespendeten Samen.

Durch das Einfrieren und wieder Auftauen verringert sich die Anzahl der befruchtungsfähigen Spermien unterschiedlich. Dies ist ein Grund für die Wichtigkeit der Samenqualität an sich. Weitere wichtige Voraussetzungen müssen ebenfalls erfüllt werden, um als Samenspender infrage zu kommen. Bei einer Untersuchung durch einen Arzt wird des Weiteren nicht nur die Gesundheit überprüft, sondern auch die charakterliche Reife und die Persönlichkeit des Samenspenders.

Wichtig: Wird ein Samenspender nach dieser eingehenden Untersuchung abgelehnt, so bedeutet das nicht, dass der Spender-Kandidat zeugungsunfähig ist! Die Auswahlkriterien sind dermaßen hoch angesetzt, dass von rund sieben Bewerbern nur ein Bewerber infrage kommt.

Voraussetzungen zur Samenspende

  1. Die Gesundheit

Ein Samenspender darf an keinen ansteckenden Erkrankungen leiden wie zum Beispiel Chlamydien, Gelbsucht, Gonorrhoe, Zytomegalie oder Syphilis. Außerdem darf keine dauerhafte Medikation vorhanden sein. Auch die nähere Verwandtschaft darf keine Erkrankungen aufweisen, die durch das Erbgut weitergegeben werden können. Hierzu zählen zum Beispiel eine Störung des Fettstoffwechsels, angebotene Erkrankungen der Niere oder Leber, Diabetes, Allergien, Epilepsie und einiges mehr.

  1. Das Aussehen

Das Aussehen ist kein Kriterium zur Auswahl, jedoch ist es wichtig, dass keine körperlichen Beeinträchtigungen oder Leiden bestehen.

  1. Die Lebensweise

Eine wichtige Voraussetzung ist der Lebensstil des Samenspenders. Personen, die Alkohol oder Nikotin konsumieren, Drogen einnehmen oder häufig wechselnde Sexualpartner aufweisen, sind daher als Samenspender ausgeschlossen. Hier geht es um die Verantwortung gegenüber Kindern, damit sie gesund aufwachsen können.

  1. Das Alter

Als Spender werden von Samenbanken im Allgemeinen nur Männer zwischen 20 und 50 Jahren akzeptiert. Ältere Samenspender werden abgelehnt, da das Risiko von gezeugten Kindern mit einem auffälligen Erbgut im Alter ansteigt.

  1. Die Blutgruppe

Selbstverständlich ist die Blutgruppe ebenfalls von großer Bedeutung. Besitzt der Spender-Kandidat einen Blutgruppenausweis, so ist das Auswahlverfahren dadurch leichter. Eine Blutgruppenbestimmung kann jedoch auch bei einer Voruntersuchung durchgeführt werden.

  1. Der Wohnort

Ein Samenspender sollte in der näheren Umgebung einer Samenbank wohnhaft sein. Wird der Samenspender nach genauer Überprüfung angenommen, so muss er innerhalb von zwei Monaten regelmäßig in der Samenbank erscheinen. Der Samenspender hat innerhalb der Zeit Monate in Abständen von sieben bis 14 Tagen regelmäßig Spermien abzugeben.

Die rechtliche Lage der Spermaspende

Selbstverständlich stellen sich im Bereich der Samenspende auch rechtliche Fragen. So stellen sich viele potentielle Samenspender die Frage, ob eine Samenspende rechtliche Folgen nach sich ziehen kann, die das Leben beeinflussen können.

Durch das am 01.07.2018 in Kraft getretene Samenspender-Registergesetz ist es ausgeschlossen, dass ein Samenspender als rechtlicher Vater anerkannt werden kann. Somit kann es in späterer Folge nicht dazu kommen, dass Erbpflicht- oder Unterhaltspflichten entstehen können. Diese gesetzliche Regelung liegt jedoch nur dann vor, wenn eine Samenspende in einer Samenbank durchgeführt wurde.

Die Pflichten des Samenspenders

Wird ein Samenspender von einer Samenbank angenommen, so verpflichtet er sich dazu, alle erforderlichen Auskünfte wahrheitsgemäß zu geben. Hier zählen vor allem die Auskünfte über Erbkrankheiten oder familiäre Krankheiten. Des Weiteren darf sich ein Samenspender in keiner anderen Samenbank als Spender bewerben.

Die Anonymität des Samenspenders

Ein Samenspender bleibt in jedem Fall anonym und die Wunscheltern erhalten keine Auskünfte über ihn. Nur das gezeugte Kind kann ab dem 16. Geburtstag Auskunft über seine genetische Abstammung verlangen und sogar die Identität des Spenders erhalten. Dies jedoch nur dann, wenn die Eltern das Kind über die Art und Weise der Zeugung aufgeklärt haben.

Sie möchten als Samenspender zurücktreten

Wenn ein Samenspender zweifelt an seiner Tätigkeit als Samenspender, so kann er jederzeit schriftlich seine Tätigkeit widerrufen. Erfolgt ein Widerruf während des Spenden-Zyklus, so werden alle bisherigen Samenspenden vernichtet. Der Samenspender hat jedoch alle Aufwandsentschädigungen zu erstatten. Wird ein Widerruf erst nach der Freigabe der Proben durchgeführt, so werden nur die verbleibenden Proben vernichtet und es muss eine entsprechende Gebühr hierfür bezahlt werden.

Die finanziellen Ansprüche eines Spenderkindes

Geht ein Kind aus der Samenspende hervor, so ist dieses als leibliches Kind der Wunscheltern zu betrachten. Dadurch kann ein Spenderkind keine Ansprüche betreffend Erbe oder Unterhalt an den Spender stellen. Auch die Anfechtung einer Vaterschaft durch das Wunscheltern-Paar ist daher rechtlich ausgeschlossen. Ein durch Samenspende gezeugtes Kind hat keine Ansprüche an den genetischen Vater laut Rechtsprechung. Die neue gesetzliche Regelung ist daher für Samenspender risikofrei.

Werden Samenspenden finanziell vergütet?

Eine Samenspende ist eine freiwillige, soziale Leistung, die keine Vergütung erfährt. Hier steht, wie zum Beispiel bei einer Blutspende, die gute Tat an erster Stelle. Ein Samenspender erhält dadurch für seine gespendeten Spermien keine finanzielle Vergütung. Eine Samenbank entrichtet lediglich eine Entschädigung, den entstehenden Aufwand als finanzielle Gegenleistung. Diese Vergütung stellt im Normalfall keinen finanziellen Anreiz dar. So zählen zum Beispiel die meisten Samenbanken eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von rund 100 Euro für die erste Probestunde an den Samenspender.

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