Schwul/Lesbisch und Kinderwunsch: So gründest du deine Familie
Homosexualität bedeutet nicht, dass die Familiengründung ein Traum bleiben muss. Im Gegenteil: Regenbogenfamilien sind heute keine Seltenheit mehr. Wir zeigen dir einige Möglichkeiten, wie du dir den Traum von der eigenen Familie erfüllen kannst.
Blümchen und Bienchen – die größte Hürde ist das Kinderkriegen
Homosexuelle Paare können nicht ohne Weiteres ein Kind zeugen. Logisch. Das ist für viele Paare die größte Hürde. Lesbische Paare haben die Möglichkeit eine Samenspende in Anspruch zu nehmen. Auch die Adoption ist möglich. Schwule Paare haben weniger Optionen: Sie können adoptieren oder eine Co-Elternschaft eingehen. Die Leihmutterschaft ist in Deutschland und in der Schweiz verboten. Je nach finanziellen Möglichkeiten ist jedoch die Leihmutterschaft im Ausland eine Möglichkeit. Bei allen Optionen haben homosexuelle Paare heute leider noch immer mit rechtlichen Hürden zu kämpfen. Weder in Deutschland noch in der Schweiz genießen homosexuelle Paare die gleichen Rechte wie heterosexuelle Paare.
Mit Samenspende zum Wunschkind
Für lesbische Paare ist es relativ einfach: Es gibt Samenbanken, die Samenspenden an lesbische und alleinstehende Frauen vermitteln. Auch eine private Samenspende ist möglich. Möchte das lesbische Paar eine männliche Bezugsperson, bietet sich die Co-Elternschaft mit einem schwulen Mann oder einem schwulen Paar an. Der Samen des Mannes kann dann für die Zeugung des Wunschkindes eingesetzt werden. Das hat den Vorteil, dass das Kind den leiblichen Vater kennenlernen kann und je nach Absprache auch eine Vater-Kind-Beziehung mit ihm aufbauen kann.
Nach Geburt des Kindes entstehen jedoch rechtliche Unklarheiten: Zunächst kann die Partnerin der Mutter das Kind nicht automatisch adoptieren. Dies muss über die Stiefkindadoption im Nachhinein geschehen. Wird ein rechtlicher Vater genannt, ist die Stiefkindadoption nur mit der Zustimmung des Vaters möglich. Es ist nicht möglich mehr als zwei rechtliche Elternteile zu haben.
Durch die Adoption zur eigenen Familie
Die Adoption ist die nächste Möglichkeit zur Wunschfamilie, die sowohl von lesbischen Frauen als auch schwulen Männern begangen werden kann. Allerdings können homosexuelle Paare laut deutschem Recht gemeinschaftlich kein Kind adoptieren, auch wenn das Paar in einer “eingetragenen Lebenspartnerschaft” lebt. Es ist nur einer Person möglich das Adoptionsverfahren zu beginnen.
Wurde das Kind rechtlich adoptiert, kann der Partner oder die Partnerin das Kind im Nachhinein adoptieren. Leider schmälert die Adoption als Einzelperson die Chancen auf eine Adoption. Auf ein Kind kommen in Deutschland zehn mögliche Adoptiveltern.
Familienglück durch Leihmutterschaft
Schwule Männer können ein leibliches Kind neben der Co-Elternschaft mit Samenspende nur durch eine Leihmutterschaft zeugen. Die Leihmutterschaft ist in Deutschland jedoch verboten. Wer Zeit, Geld und Geduld hat, kann im Ausland eine Leihmutter finden. In den USA ist die kommerzielle Leihmutterschaft beispielsweise erlaubt.
Für ein Kind einer Leihmutter aus den USA musst du mit Kosten von 75.000 Dollar bis 150.000 Dollar rechnen. Diese Kosten decken die medizinischen Kosten für die Leihmutter und das Kind, die Reise(n) in die USA und ausfallende Löhne ab. Gerade in den USA gibt es Mütter, die die Leihmutterschaft aus Überzeugung tun, weil sie Wunscheltern zu einem Kind verhelfen möchten. Der kommerzielle Aspekt rückt dabei in den Hintergrund. Bei Leihmüttern aus Indien oder Thailand können finanzielle Probleme der Hauptgrund für die Leihmutterschaft sein.
Die Wunscheltern sollten rechtzeitig die rechtlichen Aspekte klären. Da in Deutschland die Frau als Mutter gilt, die das Kind geboren hat, ist die Leihmutterschaft für lesbische Paare nicht empfehlenswert. Für schwule Männer ist diese Option eher möglich, doch auch hier sollte man beachten, dass die leibliche Mutter laut deutschem Recht als rechtliche Mutter gilt.
So ist es durch die noch nicht gleichberechtigte Gesetzeslage für homosexuelle Paare nicht einfach eine Familie zu gründen – doch unmöglich ist es nicht. In den kommenden Jahren werden die Gesetze zum Wohle der Gleichberechtigung weiter angepasst und verbessert. So sollten einige der genannten Hürden schon bald keine mehr sein.
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