Leihmutterschaft in Thailand
Baby Gammy wurde von seinen biologischen Eltern bei seiner thailändischen Leihmutter zurückgelassen, weil er Downsyndrom hat. Bisher war das Geschäft mit dem Mietbauch in Thailand eine rechtliche Grauzone und besonders für Wunscheltern aus Australien interessant. Jetzt will die thailändische Regierung die kommerzielle Leihmutterschaft verbieten.
Der Fall Baby Gammy rückte das Geschäft mit der Leihmutterschaft ins Rampenlicht. Seine biologischen Eltern hatten die gesunde Zwillingstochter nach Australien mitgenommen. Den Jungen mit Downsyndrom ließen die Eltern zurück. Nun kümmert sich die thailändische Leihmutter um das Kind, als wäre es ihr Eigenes. Für das Austragen der Zwillinge hatte die 21-Jährige etwa 10.000 Euro erhalten.
Der traurige Fall hat Konsequenzen: Seit August 2014 haben die thailändischen Behörden die Kontrollen verschärft. Mehrere Paare mit Leihmutter-Baby wurden an der Ausreise gehindert, weil ihnen die nötigen Papiere fehlten. Bis zum Ende des Jahres sollen neue Gesetze verabschiedet werden, die die kommerzielle Leihmutterschaft verbieten.
Leihmutterschaft in Thailand: Nur unter gewissen Voraussetzungen erlaubt
Die Leihmutterschaft in Thailand soll in Zukunft nur noch unter strengen Voraussetzungen erlaubt werden. Die kommerzielle Vermittlung von Leihmüttern und Wunscheltern und die kommerzielle Befruchtung von Leihmüttern werden in Zukunft verboten werden. Nur die nicht-kommerzielle Leihmutterschaft unter Blutsverwandten wird erlaubt sein. Die Spermien und Eizellen müssen bei diesem „Freundschaftsdienst“ ausschließlich von den Wunscheltern stammen. Eine Bezahlung darf über die Bezahlung der medizinischen Kosten hinaus nicht stattfinden. Damit ist es fast allen Wunscheltern aus dem Ausland unmöglich, ein Kind durch eine thailändische Leihmutter austragen zu lassen.
Was passiert mit den Babys schwangerer Leihmütter in Thailand jetzt?
Unter der angekündigten Gesetzesänderung bangen vor allem australische Wunscheltern um ihre Kinder im Bauch der Leihmütter. Dürfen sie mit ihrem Kind ausreisen, wenn es geboren ist? Wie das thailändische Gesetz in diesen Fällen entscheidet, ist momentan noch unklar. Sind die nötigen Papiere jedoch vorhanden, sollte eine Ausreise mit dem leiblichen Kind möglich sein.
Deutsche stehen mit oder ohne thailändischem Verbot von Anfang an vor größeren Problemen: Ein Kind aus einer ausländischen Leihmutterschaft wird in Deutschland nicht oder nur unter langwierigem, bürokratischem Aufwand als gesetzliche Kinder der biologischen Eltern anerkannt. Daher sollte sich jeder, der eine ausländische Leihmutterschaft in Erwägung zieht, rechtzeitig über rechtliche Konsequenzen im In- und Ausland und möglichen Alternativen informieren.
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