Leihmütter in Deutschland – wie steht es damit?

Ein Kind von einer anderen Frau austragen lassen – das ist das Prinzip der Leihmutterschaft, das es zwei Personen ermöglicht, ein Kind zu zeugen, das die genetischen Merkmale der beiden vereint. Die Leihmutter wird mit den männlichen und weiblichen Geschlechtszellen befruchtet und in ihrem Bauch entwickelt sich der Embryo. Bei der Geburt überreicht die Leihmutter das Baby seinen wahren Eltern.

Paar mit riesigem Kinderwunsch sucht Leihmutter…

Für alle, die kein Kind bekommen können – sei es ein homosexuelles Paar oder ein heterosexuelles Paar, bei dem eine Schwangerschaft nicht möglich ist – kann eine Leihmutter die Lösung sein, die bereits in vielen Ländern akzeptiert ist.
Diese Lösung scheint für viele Co-Eltern, die diese Wahl bereits getroffen haben, das Richtige zu sein. Jedes Jahr gehen 300 bis 400 Paare dafür ins Ausland oder riskieren, strafrechtlich verfolgt zu werden, weil sie die Hilfe einer Freundin verheimlichen. Denn die Leihmutterschaft ist bei uns immer noch illegal.

 

schwangere Frau mit ihren Händen auf ihrem Bauch

 

Die Gesetzgebung gegen Leihmütter in Deutschland

Während die Liste der Länder, in denen Leihmütter erlaubt sind, länger wird (Kanada, Australien, England, Südafrika etc.), hat sich die Situation in Deutschland nicht verändert. Die Leihmutterschaft ist dort gesetzlich strikt verboten. Das Ziel ist es, zu verhindern, dass diese Art der Zeugung Gegenstand von Geschäften wird, aber es gibt hier keinerlei Toleranz, auch dann nicht, wenn die Leihmutter im Gegenzug nichts verlangt. Der Großteil der Menschen mag die Leihmutterschaft befürworten, aber das Gesetz verbietet sie nach wie vor.

Eine Leihmutter im Ausland finden – welches Risiko besteht?
Aufgrund der aktuellen Gesetzgebung können Kinder, die im Ausland durch eine Leihmutter zur Welt gebracht werden, nicht unter dem Namen ihrer Eltern in das Geburtsregister eingetragen werden.

Warum werden Leihmütter im Ausland akzeptiert?

Regelmäßig, wenn eine Frau auf normalem Wege nicht schwanger werden kann, oder wenn ein homosexuelles Paar sich sehnlichst ein Kind wünscht, ist die Hilfe einer Leihmutter eine der wenigen Lösungen. In den Ländern, in denen Leihmütter sich nicht verstecken müssen, werden diese streng ausgesucht und begleitet. Es sind oft Frauen, die bereits Kinder haben, gerne schwanger sind und sich wünschen, ihrem Nächsten zu helfen. Sie werden nicht bezahlt, nur ihre Ausgaben (für medizinische Untersuchungen etc.) werden durch das Paar, für das das Kind ausgetragen wird, erstattet.

Paar sucht Leihmutter in Deutschland, ohne eine Gefängnisstrafe zu riskieren.

Die Leihmutterschaft ist gesetzlich verboten. Die Behörden haben immer gefürchtet, dass Leihmütter sich nicht bezahlen lassen und dass diese Art der Zeugung also keinen Handel darstellt. Man könnte annehmen, dass eine Leihmutter, die es kategorisch ablehnt, bezahlt zu werden, ihr Kind, das sie austrägt, jemandem übergeben kann, aber das Gesetz und die Gerichte bleiben auch in diesen Fällen unbeugsam.

Diese Sturheit hat eine absurde Situation hervorgebracht: Um keinen Handel entstehen zu lassen (was wie im Ausland streng reglementiert werden könnte), zwingt man verzweifelte Paare dazu, einen „Zeugungs-Handel“, wie manche es nennen, im Ausland einzugehen…

Das Gesetz in Deutschland muss sich in der gleichen Zeit weiterentwickeln wie die Gesellschaft und schon 2007 hat eine Umfrage gezeigt, dass die Mehrheit der Deutschen (53 %) Leihmutterschaften befürwortet. Somit hätte das Bioethikgesetz, das am 7. Juli 2011 überarbeitet wurde, diese Situation ändern können, aber die Politiker sind unnachgiebig geblieben.

Was riskieren Eltern, wenn sie sich im Ausland an eine Leihmutter wenden?

Auch wenn die Behörden beginnen, sich in Bezug auf dieses Thema weiterzuentwickeln, ist es praktisch sicher, dass ein Kind, das im Ausland mithilfe einer von einem ausländischen Gericht offiziell anerkannten Leihmutter zur Welt gebracht wird, in Deutschland nicht anerkannt wird. Somit kann das Kind nicht ins Personenstandsregister eingetragen und es kann keine Geburtsurkunde mit dem Namen seiner Eltern ausgestellt werden. Das Kind bleibt in seinem Land ein Ausländer, weil die Frau oder der Mann, die/der es aufziehen und es ihr/sein ganzes Leben lang lieben wird, nicht als sein/e Erzeuger/in betrachtet wird.

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