Das Adoptionsverfahren in Deutschland: der Weg zur Adoptionsfamilie

Eine berührende Szene, in der eine Frau ein Kind adoptiert. Mit einem warmen und einladenden Lächeln umarmt die Frau zärtlich ein kleines Kind

Auf ein zur Adoption freigegebenes Kind kommen in Deutschland bis zu elf mögliche Adoptionseltern. Das Amt sucht die passenden Eltern für das Kind aus – nicht umgekehrt. Unter diesen Voraussetzungen musst Du Dich auf einen langwierigen und bürokratischen Adoptionsverfahren vorbereiten. Was Dich erwartet, erfährst Du hier.

Wir werden Adoptiveltern

Die Entscheidung zur Adoption ist oft der letzte Weg zur eigenen Familie. Dann etwa, wenn es auf natürlichem Wege nicht klappt. Doch nicht jede und jeder in Deutschland darf ein Kind adoptieren. Verheiratete Paare können nur gemeinsam ein Kind adoptieren. Gleiches Recht steht homosexuellen Paaren nach aktueller Gesetzgebung nicht zu. Nur einer der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft kann ein fremdes Kind adoptieren – und hat als einzelner Adoptivbewerber gegenüber verheirateten Paaren deutlich schlechtere Karten. Die Adoption eines Kindes in einer homosexuellen Partnerschaft ist dann möglich, wenn es sich um das leibliche Kind von einem der Partner handelt. Dies wird als sogenannte Stiefkindadoption bezeichnet.

 

lächelnde mutter mit adoptiertem baby

 

Das Kind muss zu den Adoptionsverfahren passen

Bei elf Bewerbern im Schnitt pro Kind kann sich das Jugendamt die passenden Eltern für das Kind aussuchen. Die Wünsche der leiblichen Eltern für das Kind werden in die Auswahl der passenden Eltern einbezogen. So kann die leibliche Mutter beispielsweise Wünsche äußern, welches Alter, welchen Bildungsstand oder welche Religion die Adoptiveltern haben sollten. Entscheiden wird das Jugendamt in jedem Fall zum Wohle des Kindes.

Das Adoptionsverfahren in wenigen Schritten

Der Beginn des Adoptionsprozesses ist mit vielen Überlegungen verbunden. Der Weg ist bürokratisch und die Wartelisten sind lang. Der erste Schritt dieser Reise beginnt mit dem Gang auf das örtliche Jugendamt. Hier erhältst Du eine erste Beratung und einen Überblick über den gesamten Prozess. Bist Du bereit, den Weg der Adoption zu gehen, beginnt die Bürokratie. Neben einem ausgefüllten Antrag werden ein Bewerbungsschreiben, ein ausgefüllter Fragebogen, Geburtsurkunden, Lebensläufe, polizeiliche Führungszeugnisse sowie Gesundheits- und Verdienstnachweise benötigt.

Nachdem die Bewerbung eingereicht wurde, folgt das Eignungsverfahren. Im Zuge von mehreren Terminen wird der Sachbearbeiter versuchen Dich und Deinen Partner und die Beweggründe für die Adoption kennenzulernen. Durch einen Besuch in Eurem Zuhause wird er oder sie sich ein Bild von dem sozialen und wohnlichen Umfeld machen. Der Sachbearbeiter steht Dir und Deinem Partner während dieses Prozesses beratend zur Seite. Wichtig ist, dass Du ehrlich zu Dir selbst und dem Sachbearbeiter bist. Auf Basis dieser Termine wird ein Sozialbericht erstellt.

Danach beginnt die Wartezeit. Ein rechtlicher Anspruch auf die Vermittlung eines Kindes besteht nicht. Es kann bis zu sieben Jahre dauern, bis das Telefon mit dem ersten Adoptionsvorschlag klingelt. Die beste Strategie ist es, das eigene Leben in der Zwischenzeit erfüllend zu gestalten. Den Adoptionsvorschlag vom Jugendamt kannst Du nach Bedenkzeit annehmen oder ablehnen. Mit der Annahme beginnt die sogenannte Adoptionspflegezeit.

Adoptionspflegezeit und Adoption

Die Adoptionspflegezeit beginnt mit der Aufnahme des zukünftigen Adoptivkindes. Diese Zeit dient als Kennenlernzeit zwischen Adoptiveltern und Kind und dauert etwa ein Jahr. Bei älteren Kindern kann sie länger dauern. Während der Adoptionspflege sollte das Kind rechtlich gesehen werden noch zu den leiblichen Eltern oder dem Jugendamt. Doch die Adoptiveltern haben bereits Anspruch auf Kindergeld und Elternzeit und sind unterhaltspflichtig. Die Adoptionspflege sollte nicht mit der Aufnahme eines Pflegekindes verwechselt werden. Es handelt sich um zwei verschiedene Verfahren.

Das Ziel der Adoptionspflege ist die Adoption mit der rechtlichen Übernahme aller elterlichen Rechten und Pflichten. Mit Abschluss des Adoptionsprozesses werden die Adoptiveltern als rechtliche Eltern anerkannt. Ab diesem Zeitpunkt gibt es kein Zurück. Das Kind gehört dann für immer zu den Adoptiveltern – genau wie ein leibliches Kind. Trotz des hohen Aufwands und langer Wartezeiten sagen viele Adoptiveltern, dass sich der Weg für sie gelohnt hat.

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